WIE VIEL KOSTET DIE BEEIDIGTE ÜBERSETZUNG EINES STRAFREGISTERAUSZUGS?
Für die beglaubigte Übersetzung von Strafregisterauszügen wird normalerweise ein Mindesttarif pro Dokument festgelegt, da die meisten Strafregisterauszüge sehr kurz sind. Sollte die Mindestanzahl an Wörtern überschritten werden, wird der Preis pro Wort und nach Sprachkombination berechnet. Von daher hängt der Preis vom Umfang des zu übersetzenden Textes ab.
WIE MUSS ICH DEN STRAFREGISTERAUSZUG VORLEGEN, DAMIT ER ÜBERSETZT WERDEN KANN?
Senden Sie uns einfach den eingescannten Strafregisterauszug per E-Mail an uebersetzung@uebersetzungsservice-agentur.de oder über das online Kostenvoranschlag-Formular.
Wir bestätigen Ihnen den korrekten Erhalt des Dokuments und informieren Sie über Lieferprozess und die Zahlungsmethoden.
Sobald der Auftrag von Ihnen bestätigt wurde, beginnen wir mit der beglaubigten Übersetzung.
WIE LANGE DAUERT ES, DIE ÜBERSETZUNG EINER STRAFREGISTERINFORMATION ANZUFERTIGEN?
Normalerweise ist die beglaubigte Übersetzung ein bis zwei Tage nach Erhalt der Auftragserteilung fertig.
Es empfiehlt sich einige Tage als Zeitpuffer mit einzuplanen, um unnötige Zwischenfälle zu vermeiden.
WIE ERHALTE ICH DIE BEGLAUBIGTE ÜBERSETZUNG DER STRAFREGISTERINFORMATION?
Beglaubigte Übersetzungen müssen immer in Papierform ausgestellt werden, da sie von einem Übersetzer beeidigt durch das spanische Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und Zusammenarbeit abgestempelt und unterschrieben sein müssen.
Die Möglichkeiten für den Erhalt des Dokuments sind:
Abholen im Büro:
Sobald die Übersetzung abgestempelt und vom beeidigten Übersetzer unterschrieben ist, können Sie sie im Büro von AltaLingua in Madrid abholen:
Plaza de Pedro Zerolo, 11. 1ºA
(28004) Madrid
Versand:
Die Übersetzung kann zu Ihnen nach Hause gesendet werden. Die Versandkosten sind nicht in den angebotenen Preis enthalten.
Wenn Sie die Übersetzung nach Hause geschickt bekommen möchten, geben Sie Adresse an, damit wir Ihnen die Versandkosten mitteilen können.