Die beglaubigte Übersetzung einer Geburtsurkunde benötigen Sie normalerweise, wenn sie diese in eine andere Sprache übersetzt bei einer offiziellen Instanz (öffentliche Verwaltung, Gericht, Notariat, akademische Einrichtungen usw.) vorlegen müssen.
Die öffentliche Verwaltung verlangt meist, dass die Übersetzungen beglaubigt, unterschrieben und von einem beeidigten Übersetzer abgestempelt wurden, damit diese anerkannt werden können. Die Erfordernisse hierfür können je nach Anforderungen der Instanz variieren. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, sich genau zu informieren, ob die Instanz, der Sie das Dokument vorlegen, eine beglaubigte Übersetzung verlangt.
Eine beglaubigte oder offizielle Übersetzung ist eine offizielle Übersetzungsdienstleistung, die ausschließlich von Übersetzern erstellt werden darf, die den Titel Beeidigter Übersetzer und Dolmetscher besitzen und durch das spanische Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und Zusammenarbeit ermächtigt wurden.
Der Unterschied zu einfachen Übersetzungen liegt darin, dass beglaubigte Übersetzungen rechtskräftig vor offiziellen Instanzen sind.
Da es sich um ein offizielles Dokument handelt, muss die beglaubigte Übersetzung in Papierform ausgestellt werden, da vom beeidigten Übersetzer Beglaubigungsvermerk, Stempel und Unterschrift hinzugefügt werden müssen. Auf diese Weise bürgt er rechtlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts der Übersetzung.